Wo „Krankenhausreform“ draufsteht ist Ökonomismus und Kommerzialisierung drin

Inge Höger
NEWS Gesundheit

Die Bundesregierung hat im Mai eine Vorlage für eine Krankenhausreform verabschiedet. Diese soll nach parlamentarischer Beratung am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Kern des Gesetzes ist die Honorierung nach Qualitätskriterien, die ein neues Institut festlegen soll.

„Reform“ bedeutet laut Duden eine Verbesserung des Bestehenden. Die von Gesundheitsminister Gröhe angedrohte „Reform“ soll nach dem bekannten Muster der letzten Gesundheits- und Rentenreformen oder der des Bildungssystems nach Katastrophengerede -  wie Kostenexplosion, Qualitätsprobleme - zum  Umbau der Krankenhauslandschaft führen.

Ursache des „Problems Krankenhaus“ sind vor allem politische Fehlentscheidungen. Der Staat zieht sich aus seiner Verantwortung zurück und verzichtet zunehmend auf politische Steuerung.

Bereits die Umstellung  der Finanzierung von Krankenhausleistungen durch Fallpauschalen (DRGs) hat dafür gesorgt, dass solche Krankenhäuser am erfolgreichsten sind, die möglichst „schwere Fälle“ in möglichst kurzer Zeit mit möglichst wenig Personal bei hoher Geräteauslastung behandeln – ein unverantwortliches und teures Flächenexperiment.  

Deutschland ist bezüglich lukrativer Operationen inzwischen weltweit führend. Innerhalb von fünf Jahren wurden Gelenkspiegelungen und Knieprothesen um 20 Prozent. erhöht, die Zahl der Wirbelsäulenoperationen und Hüftprothesen verdoppelt. Bandscheibenoperationen stellen die fünffache Menge dessen dar, was in anderen europäischen Ländern an Operationen vorgenommen wird.

 

De gesetzlichen Verpflichtung auf Finanzierung der „Hardware“ (Investitionskosten für Baumaßnahmen, Modernisierung und Ausstattung sind die Länder ist in den letzten Jahren immer weniger nachgekommen. Lag der Anteil der Investitionskostenfinanzierung durch die Länder gegenüber den Betriebskosten Anfang der 70er Jahre noch bei 25%, so liegt er gegenwärtig bei nur noch 4%. Bei einer derart niedrigen Investitionsquote sind die meisten Häuser dazu gezwungen, erforderliche Investitionen auch aus den Betriebsmitteln für Krankenversorgung und/ oder durch Kredite zu finanzieren. Dies erklärt den vielfach massiven Personalabbau und wachsendes Outsourcing von Betriebsteilen. Das Personal arbeitet unter belastenden Bedingungen, die zu teilweise alarmierenden Krankenständen und Hygienemängeln (u.a. das Problem „multiresistente Keime“) führen. Dazu treiben massiv gestiegene Wasser-, Abwasser-, Energiekosten und sowie der Konkurrenzdruck Krankenhäuser dazu , sich wie Wirtschaftsunternehmen zu verhalten.

Wobei grundsätzlich zu fragen ist, warum ein Krankenhaus sich eigentlich rechnen muss. „Die ökonomische Betrachtung und die Behandlung der Fürsorge der Menschen im Krankheitsfall unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist verfassungswidrig“ stellt Professor Dr. Dr. hc. Siegfried Broß in seinem Vortrag anlässlich einer vom Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V. am 23. Januar 2014 organisierten Veranstaltung‘ klar.


Eine echte „Krankenhausreform“ wäre, den Druck aus den Krankenhäusern ‘rauszunehmen. Dazu sind Strukturfonds für notwenige Investitionen erforderlich, regionale Budgets und regionale Steuerung (Gewerkschaftsforderung seit fast 30 Jahren), Transparenz bei der regionalen Krankenhausplanung – Öffnung zur Einwohner- und Gewerkschaftsbeteiligung in regionalen Krankhauskonferenzen und Qualitätskriterien, die bedarfsorientierte Steuerung - unter anderem Umweltprobleme, soziale Brennpunkte, sozialkulturelle Faktoren – berücksichtigt.

Die für die sogenannte Krankenhausreform veranschlagten 6,2 Milliarden Euro Steuermittel und Versichertenbeiträge bedeuten dagegen Umverteilung zur Gesundheitswirtschaft. Der Versorgungsauftrag wird bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt. Versprochene Ziele sind so am Ende grandios verfehlt.