Krankenhausstrukturgesetz (KGSG) ab 1. Januar 2016: Abwrackprämien für Krankenhäuser statt bessere Versorgung!

Am 1. Januar 2016 tritt das Krankenhausstrukturgesetz in Kraft. Gesundheitsminister Gröhe

hatte ursprünglich mehr Geld für bessere Leistungen der Krankenhäuser und mehr Personal für

die Krankenhäuser versprochen. Stattdessen legt nun das Gesetz im Kern fest, dass künftig eine

Bezahlung der Häuser nach Qualitätskriterien, die ein neues Institut festlegen soll, erfolgen wird.

Eine zum Schein geführte Qualitätsdiskussion wird den knallharten Verdrängungswettbewerb

zwischen den Krankenhäusern weiter anheizen, um Krankenhäuser still zu legen.

Nach medialer Einstimmung durch Katastrophengerede wie „Kostenexplosion“ und „Qualitätsprobleme“ soll das KHSG den Umbau der Krankenhauslandschaft vollziehen. Die für die sogenannte „Krankenhausreform“ veranschlagten 6,2 Milliarden Euro Steuermittel und Versichertenbeiträge werden vorrangig als Abwrackprämie für Schließungen gezahlt. „Regionale Krankenhäuser können so auf ‚Portalkliniken‘ mit geringer Bettenzahl runtergekürzt werden, denen nur noch stationäre Basis- und Notversorgung zugestanden wird“, ist sich Helga Ebel - Sprecherin der Landesarbeitsgemeinschaft Gesundheit und Soziales der LINKEN in NRW - sicher. Uni- und Spezialkliniken werden bevorzugt. Bereits die Umstellung der Finanzierung von Krankenhausleistungen auf Fallpauschalen (DRGs) hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass jene Krankenhäuser am erfolgreichsten sind, die möglichst „schwere Fälle“ in möglichst kurzer Zeit mit möglichst wenig Personal bei hoher Geräteauslastung behandeln – ein unverantwortliches und teures Flächenexperiment. Im Ergebnis ist Deutschland inzwischen weltweit führend bezüglich lukrativer Operationen. Innerhalb von fünf Jahren wurden Gelenkspiegelungen und Knieprothesen um 20 Prozent. erhöht, die Zahl der Wirbelsäulenoperationen und Hüftprothesen verdoppelt. Bandscheibenoperationen werden fünfmal häufiger vorgenommen als in anderen europäischen Ländern. „Ob es den Menschen durch unnötige Operationen besser geht, darf bezweifelt werden“, ergänzt Inge Höger, MdB und Co-Sprecherin der LAG. Ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Finanzierung der „Hardware“ (=Investitionskosten für Baumaßnahmen, Modernisierung und Ausstattung) kommen die Länder immer weniger nach. Lag der Anteil der Investitionskostenfinanzierung durch die Länder gegenüber den Betriebskosten Anfang der 70er Jahre noch bei 25%, so sind es gegenwärtig nur noch 4%. Das zwingt die meisten Häuser, erforderliche Investitionen auch aus den Betriebsmitteln für Krankenversorgung und/oder durch Kredite zu finanzieren. Das erklärt den vielfach massiven Personalabbau und das wachsende Outsourcing von Betriebsteilen. Das Personal wird reduziert oder auf „Verschleiß gefahren“, was teilweise zu alarmierenden Krankenständen und Hygienemängeln (u.a. das Problem „multiresistente Keime“) führt. „In NRW-Kliniken öffnet sich die Schere zwischen Erlösen und Kosten immer weiter“ erklärt Dr. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Massiv gestiegene Wasser-, Abwasser-, Energie- Versicherungskosten treiben Krankenhäuser ebenfalls dazu, sich wie Wirtschaftsunternehmen zu verhalten. Eine grundsätzliche Abkehr von der Vorstellung, dass ein Krankenhaus sich nach Prinzipien von Markt und Wettbewerb rechnen muss tut not. „Die ökonomische Betrachtung und die Behandlung der Fürsorge der Menschen im Krankheitsfall unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ist verfassungswidrig“ stellte Professor Dr. Dr. hc. Siegfried Broß in einem Vortrag am 23. Januar 2014 klar. Das Recht für Patient*innen zur Krankenhauswahl muss bleiben. Wir werden die Bevölkerung beim Kampf um ihr regionales Krankenhaus unterstützen.